Hintergrundbild Junge MENÜ
Veranderung-geschieht, wenn jemand wird, was er ist. Arnold Beisser
Junge liegt auf Parkbank

Therapieablauf

Kennenlernen

Nach einer telefonischen Kontaktaufnahme oder per E-Mail vereinbaren wir einen ersten Gesprächstermin. Sie können sich direkt an mich wenden, Sie brauchen keine Überweisung eines Haus- oder Facharztes.

Hier werde ich mir 50 Min. exklusiv für Sie und/oder Ihr Kind Zeit nehmen, um Sie und Ihr Anliegen besser kennenzulernen – darauf folgen 5-7 Sitzungen, die sich probatorische Sitzungen nennen. In dieser Phase wird noch kein Antrag an die Krankenkasse gestellt.

Das Wichtigste in diesen ersten Gesprächen ist, dass Sie sich einen Eindruck von mir und meiner Arbeit verschaffen können und für sich feststellen, ob Sie offen und vertrauensvoll mit mir sprechen können. Hierbei sollten im Laufe der Zeit auch Themen angesprochen werden können, die vielleicht peinlich oder schmerzhaft sind oder die Sie ängstigen. Eine Therapie greift nur, wenn sich der Patient wohl bei und mit mir fühlt und sich eine wachsende vertrauensvolle Beziehung vorstellen kann.

Jungendliche vor einem Baum

Therapieablauf

Symptome und Diagnose

In den ersten Stunden werde ich mittels Testdiagnostik, Fragebögen und ausführlichen Gesprächen abklären, ob Sie oder Ihr Kind eine behandlungsbedürftige psychische Krankheit haben. Das hört sich zunächst erstmal abschreckend an, ist aber notwendig, um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu sichern und zu schauen, ob Sie bei mir an der richtigen Stelle sind.

Symptome Jugendliche/Erwachsene:

  • Affektive Störungen: Depressionen, Manien, Bipolare Störungen, Burn-Out
  • Persönlichkeitsstörungen, Borderline Störungen
  • Dissoziative Störungen
  • Begleitende Therapie bei Schizophrenie und wahnhaften Störungen und schweren Psychosen
  • Angststörungen: Phobien, Panikstörung
  • Somatisierungsstörungen (psychisch bedingte körperliche Beschwerden)
  • Anpassungsstörungen (z. B. Mobbing, Umzug, Trennung, Verlusterlebnisse)
  • Zwangsstörungen
  • Essstörungen: Bulimie, Anorexie und Binge Eating
  • Schlafstörungen
  • Psychisch bedingte sexuelle Funktionsstörungen
  • Psychische Störungen nach Suchtmittelmissbrauch (Drogen, Alkohol)
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Schulverweigerung
  • Psychisch bedingte Lern- und Leistungsstörungen

Symptome Kinder:

  • Schulverweigerung
  • Psychisch bedingte Lern- und Leistungsstörungen
  • Störungen des Sozialverhaltens (z. B. Geschwisterrivalität)
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • Kindliche Depressionen
  • Anpassungsstörungen nach Trennungen, Verlusten, Umstellungen
  • Trennungsängste, Phobien, soziale Ängstlichkeit, generalisierte Angststörung
  • Bindungsstörungen
  • Ticstörungen
  • Enuresis/Enkopresis
  • Psychisch bedingte Sprachstörungen
  • Elektiver Mutismus
  • Tiefgreifende Entwicklungsstörungen: Asperger-Syndrom, Autismus, Rett-Syndrom

Aufgrund der Symptombeobachtung stelle ich bei Ihnen oder Ihrem Kind eine Diagnose. Mit Hilfe der ICD-10-Liste wird diese Diagnose klassifiziert, zum Beispiel F32 „depressive Episode“. Diese Klassifizierung wird der Krankenkasse als Antrag vorgelegt. Gerne erkläre ich Ihnen die bei Ihnen oder Ihrem Kind von mir gestellte Diagnose in verständlichen Worten.

Jungendliche liegt auf einer Wiese

Therapieablauf

Behandlung

„Die therapeutische Beziehung ist eine Beziehung, in der warme Zugewandtheit und das Fehlen jedweden Zwanges oder Drucks den maximalen Ausdruck von Gefühlen, Einstellungen und Problemen ermöglicht.“  Carl Rogers

Meine tiefenpsychologische Arbeit basiert auf zwei Ebenen: Zum einen mittels der therapeutischen Beziehung, die während der Behandlung entsteht, zum anderen mittels Reflektionstechniken und praktischen Übungen, die Sie oder Ihr Kind während der Therapie lernen. Malen und Basteln, Rollenspiele, aber auch Träume können einen gefühlten Zugang zu unbewußten Konflikten und Erlebnissen schaffen.

Psychotherapie wirkt nicht von heute auf morgen. Sie ist keine „Pille“, die man sich einwirft und ebenso bin ich kein Wunderheiler, der nur die richtigen Knöpfe drücken muss, und der Mensch funktioniert wieder. Sie sollten sich deshalb auf eine Behandlungsdauer von einigen Monaten einstellen, in der Sie oder Ihr Kind mindestens einmal die Woche eine 50-minütige Sitzung bei mir haben. Die Dauer kann je nach Krankheit und Schweregrad unterschiedlich lang sein.

Zu Beginn der Therapie werde ich mit Ihnen gemeinsam Behandlungsziele erarbeiten und vereinbaren. Eine erfolgreiche Therapie erkennen Sie daran, dass es Ihnen mit der Zeit tatsächlich besser geht und die Beschwerden nachlassen und dass Sie sich Ihrer eigenen Kräfte wieder bewusster sind und insgesamt eine positivere Lebenseinstellung gewinnen. Ich arbeite mit Ihnen nicht länger als notwendig, so dass es durchaus sein kann, dass eine Behandlung früher als geplant beendet werden kann, wenn keine Symptome und kein Leidensdruck mehr bestehen.

In der letzten Phase wird es auch darum gehen, Sie auf die weitere Zukunft vorzubereiten und auch zu lernen, mit möglichen Rückschlägen umzugehen. Eine Therapie ist keine Wunderkur, die ein sorgenfreies und problemloses Leben verspricht. Auch nach der Therapie wird das Leben weiter auf und ab gehen. Allerdings wird die Fähigkeit, damit umzugehen verbessert sein und Sie oder Ihr Kind werden wahrscheinlich früher in der Lage sein, negativen Entwicklungen entgegenzusteuern.

Junge schaut in die Kamera

Kosten

Ich führe eine reine Privatpraxis, d. h. ich verfüge über die staatliche Behandlungserlaubnis durch meine Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, besitze jedoch (noch) keinen Kassensitz und kann somit nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Da ich aber über die sogenannte „Fachkunde in einem Richtlinienverfahren“ verfüge (Richtlinienverfahren sind analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie), ist meine Ausbildung und Qualifikation mit den KV-niedergelassenen Kollegen absolut identisch.

Gebührentabelle Privatpraxis Hoff
LeistungGOP ZifferFaktorBetrag in EuroAnzahl
Psychotherapie Einzelgespräch8613120,65Individuell
Erhebung der biographischen Anamnese8602,3123,34Einmalig am Anfang der Therapie
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen8571,812,17Am Anfang und am Ende der Therapie
Therapieantrag für Krankenkasse852,367,03Pro angefangene Arbeitsstunde

Private Krankenversicherung

Die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung oder die Ihres Kindes werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Je nach Versicherung oder Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, können jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. In einem Telefongespräch mit Ihrer Krankenkasse erfahren Sie rasch, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie für Sie oder Ihr Kind beachtet werden müssen. Einige private Krankenkassen sehen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage vor, anderen genügt die Inrechnungstellung der Leistungen durch den Therapeuten. Die Abrechnung einer Einzelsitzung „Tiefenpsychologie“ erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), der von privaten Kassen und Beihilfestellen anerkannt wird.

Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte

Da ich eine Privatpraxis führe, arbeite ich mit gesetzlich Versicherten nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens: Möglicherweise ist Ihnen bekannt, dass sich aufgrund der zu geringen Anzahl an Vertragspraxen bundesweit für Psychotherapiepatienten oftmals lange Wartezeiten ergeben. Nach § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie gemäß dem Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97) haben Sie jedoch grundsätzlich Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und in zumutbarer örtlicher Entfernung. Kann Ihnen Ihre Krankenkasse innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten (Achtung: ein Verweis der Krankenkassen auf Therapeutenlisten, Suchportale o. ä. reicht hierbei nicht aus.), so ist sie gehalten die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen.

Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht so im Zuge der Unterversorgung eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung, die gerade bei Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung ist, da diese sich in sensiblen Entwicklungsphasen befinden. Ich berate Sie gern zum Vorgehen und unterstütze Sie bei der Antragsstellung.

Formulare und weitere Informationen:
Antrag: Kostenerstattungsantrag
Infoflyer: Kostenerstattung – Ein Ratgeber für psychisch kranke Menschen

Beihilfeberechtigte

Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist in aller Regel problemlos, nachdem der Psychotherapeut einen ausführlichen Antrag auf Leistungszusage gestellt hat. Am besten, Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten.

Selbstzahler

Eine psychotherapeutische Behandlung für Sie oder für Ihr Kind ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie ohne weitere Wartezeiten die Therapie beginnen können und die von Ihnen bei mir in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert werden. Eine vorherige Konsultation des Haus- oder Kinderarztes ist in diesem Fall nicht notwendig. Das Honorar wird Ihnen von mir privat in Rechnung gestellt.

Finanzierung über das Jugendamt

Als betroffene Eltern haben Sie die Möglichkeit, „Ambulante Psychotherapie als Hilfe zur Erziehung im Kontext von pädagogischen Leistungen gemäß § 27 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – KJHG (SGB VIII)“ und „Ambulante Psychotherapie als Bestandteil der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – KJHG (SGB VIII)“ beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks zu beantragen. Sollte ich Ihnen einen freien Therapieplatz anbieten können, so muß Ihrerseits im Anschluss an meine Zusage der für Ihren Wohnort (Bezirk) zuständige Fachdienst kontaktiert werden: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD), Schulpsychologischer Dienst und/oder Erziehungsund Familienberatungsstelle (EFB). Nach Feststellung des Therapiebedarfs durch den Fachdienst werden die Kosten vom Jugendamt übernommen. Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Unterstützung suchen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gern telefonisch zur Verfügung.